ARBOFUX - Diagnosedatenbank für Gehölze

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Erläuterungen zu Zulassung/Einstufung

Der Hinweis "Zulassung/Nebenwirkung" bezieht sich auf den Einsatz von einem in Deutschland seitens des BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) zugelassenen Pflanzenschutzmittels (Indikationszulassung), wobei die Begriffsabstufungen in dieser Datenbank wie folgt verwendet werden:

  • "Zulassung" meint, dass dieses Pflanzenschutzmittel für den Vertrieb und Anwendung in Deutschland zugelassen ist. Im Vorfeld wird es seitens der staatlichen Bewertungsbehörden geprüft, bewertet und anschließend vom BVL zugelassen. Die Behörden prüfen u.a. ob ein Mittel wirksam gegenüber dem Schadorganismus und verträglich für Kulturpflanzen ist. Außerdem dürfen durch seine Anwendung keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und auf Boden, Wasser und Luft zu erwarten sein und der Naturhaushalt darf nicht unvertretbar beeinträchtigt werden.
  • "Nebenwirkung" versteht sich als Hinweis, dass seitens der Firma keine konkrete Zulassung für dieses Pflanzenschutzmittel gegen diesen bestimmten Schaderreger beim BVL beantragt worden ist (somit es auch nicht für diesen Zweck ausgewiesen ist). Es ist aber aus Praxisversuchen und Erfahrungen bekannt, dass ein gegen bestimmte Schaderreger zugelassenes Produkt eine gewisse (Neben)-Wirkung gegen andere Erreger besitzt oder dass aufgrund der Wirkstoffeigenschaften ein Effekt zu vermuten ist.

Ein "Pflanzenstärkungsmittel" ist ausschließlich dazu bestimmt, allgemein der Gesunderhaltung der Pflanzen zu dienen oder Pflanzen vor nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen. Eine unmittelbare Wirkung auf den Schaderreger liegt somit nicht vor. Pflanzenstärkungsmittel werden über ein Mitteilungsverfahren beim BVL erfasst.

"Biozide" dürfen nur solche Wirkstoffe enthalten, die in einer Positiv-Liste der zulässigen Wirkstoffe enthalten sind bzw. nach vorheriger Prüfung darin aufgenommen worden ist. Die erforderlichen Untersuchungen zur Aufnahme eines solches Wirkstoffe sind ähnlich umfangreich wie für Pflanzenschutzmittel und schließen vielfältige Aspekte ein (u.a. Wirksamkeit, Einfluss auf Umwelt und den Menschen). Die zuständige Behörde für die Zulassung von Bioziden in Deutschland ist die BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin).

Produktabhängig wird von dem vorgestellten Raster abgewichen, es handelt sich dann z.B. um "Nützlinge", "Dünger" oder "Fallen", die dann mit dieser Bezeichnung geführt werden.

 
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