Erläuterungen zum Zulassungsende
Das Ende der Zulassung wird für die Einstufung der "Pflanzenschutzmittel" in der Tabelle mit Tag, Monat und Jahr aufgeführt. Produktabhängig kann im Handel nach Zulassungsende für maximal 6 Monate eine Abverkaufsfrist eingeräumt werden, dem sich dann eine maximal 12monatige Aufbrauchfrist anschließen kann. Detaillierte Informationen zu den genannten Fristen sind auf der Website des BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) zu finden.