Kleiner Eisvogel
Symptomatik und Biologie:
Die Raupen vom Kleinen Eisvogel (Limenitis camilla; Synonym: Ladoga camilla), der auch unter dem Namen Kleiner Eisfalter bekannt ist, leben bevorzugt an der Roten Heckenkirsche (Lonicera xylosteum) und anderen Lonicera-Arten. Ausgebildet wird nur eine Generation pro Jahr wobei die Überwinterung als junge rotbraun gefärbte Raupe (L2-Stadium; ca. 5 mm) erfolgt, die sich in einem tütenförmig zusammengerollten und eingesponnenen Blatt an der Pflanze befindet ("Hibernarium") und im Winter (am sonst laublosen Strauch) rasch entdeckt werden kann. Im Frühjahr nimmt die Raupe deutlich an Größe zu und zeigt sich dann auch in einem charakteristischen äußeren Erscheinungsbild (Länge bis knapp 3 cm, grün gefärbter Körper, doppelte Reihe weinroter verästelter Stacheln; braun gefärbter, deutlich bestachelter Kopf, heller Seitenstreifen am Körper über den Beinen). Auf den Blättern nimmt sie meist eine S-förmige Ruhestellung ein.
Die Verpuppung zum Falter erfolgt etwa im Juni am Busch auf der Blattunterseite in einer auffälligen Stürzpuppe (grün gefärbt, eckiger Charakter, mit zwei ohrförmigen Fortsätzen versehen). Die Flügeloberseite der Falter (Spannweite: ca. 50 mm) ist dunkel gefärbt und trägt eine helle Binde, die Unterseite besitzt eine Zeichnung in den Farben braunrot und weiß. Die Falter sind kaum auf Blüten anzutreffen. Die rundlichen Eier (grünlich, wabenartige Oberfläche, leicht bestachelt) werden vom Weibchen auf die Blattoberseite der Lonicera-Blätter abgelegt. Die jungen Raupen schlüpfen nach etwa einer Woche und rufen an den Blättern ein charakteristisches Schadbild hervor: Sie fressen das Blatt von der Blattspitze her, lassen die Mittelrippe jedoch unberührt und sitzen hier dann oft in Ruhestellung. Als bevorzugter Standort vom Kleinen Eisvogel gelten feuchte Areale.
Die Raupen vom Kleinen Eisvogel (Limenitis camilla; Synonym: Ladoga camilla), der auch unter dem Namen Kleiner Eisfalter bekannt ist, leben bevorzugt an der Roten Heckenkirsche (Lonicera xylosteum) und anderen Lonicera-Arten. Ausgebildet wird nur eine Generation pro Jahr wobei die Überwinterung als junge rotbraun gefärbte Raupe (L2-Stadium; ca. 5 mm) erfolgt, die sich in einem tütenförmig zusammengerollten und eingesponnenen Blatt an der Pflanze befindet ("Hibernarium") und im Winter (am sonst laublosen Strauch) rasch entdeckt werden kann. Im Frühjahr nimmt die Raupe deutlich an Größe zu und zeigt sich dann auch in einem charakteristischen äußeren Erscheinungsbild (Länge bis knapp 3 cm, grün gefärbter Körper, doppelte Reihe weinroter verästelter Stacheln; braun gefärbter, deutlich bestachelter Kopf, heller Seitenstreifen am Körper über den Beinen). Auf den Blättern nimmt sie meist eine S-förmige Ruhestellung ein.
Die Verpuppung zum Falter erfolgt etwa im Juni am Busch auf der Blattunterseite in einer auffälligen Stürzpuppe (grün gefärbt, eckiger Charakter, mit zwei ohrförmigen Fortsätzen versehen). Die Flügeloberseite der Falter (Spannweite: ca. 50 mm) ist dunkel gefärbt und trägt eine helle Binde, die Unterseite besitzt eine Zeichnung in den Farben braunrot und weiß. Die Falter sind kaum auf Blüten anzutreffen. Die rundlichen Eier (grünlich, wabenartige Oberfläche, leicht bestachelt) werden vom Weibchen auf die Blattoberseite der Lonicera-Blätter abgelegt. Die jungen Raupen schlüpfen nach etwa einer Woche und rufen an den Blättern ein charakteristisches Schadbild hervor: Sie fressen das Blatt von der Blattspitze her, lassen die Mittelrippe jedoch unberührt und sitzen hier dann oft in Ruhestellung. Als bevorzugter Standort vom Kleinen Eisvogel gelten feuchte Areale.
Vorbeugung und integrierte Bekämpfungsmaßnahmen:
Der Schaden ist meist allein optischer Natur, eine unmittelbare Bekämpfung ist somit nicht erforderlich. Die Art ist in Deutschland (Bundesartenschutzverordnung) als besonders geschützt eingestuft, Ausnahmen für eine Bekämpfung sind einzelfallabhängig auf Antrag bei der zuständigen Landesbehörde (untere Naturschutzbehörde) zu stellen.
Der Schaden ist meist allein optischer Natur, eine unmittelbare Bekämpfung ist somit nicht erforderlich. Die Art ist in Deutschland (Bundesartenschutzverordnung) als besonders geschützt eingestuft, Ausnahmen für eine Bekämpfung sind einzelfallabhängig auf Antrag bei der zuständigen Landesbehörde (untere Naturschutzbehörde) zu stellen.
...einsetzbare Pflanzenschutzmittel (berufliche Anwender: Gartenbau | Forst)
Text: Thomas Lohrer/HSWT, Stand: Januar 2017